NIS 2 und Cybersicherheit: Videosicherheit als Treiber der Cyber-Resilienz
„Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz übernimmt Deutschland verschärfte EU-Cybersecurity-Standards – mit mehr Pflichten, mehr Nachweisen und mehr Verantwortung für Hersteller und Betreiber. Das betrifft auch Videosysteme, denn sie sind längst keine simplen Kameranetzwerke mehr, sondern cyber-physische Plattformen.
Für Hersteller bedeutet das: Es reicht nicht mehr, nur ‚Kameras plus Rekorder‘ zu liefern. Gefordert sind Plattformen mit End-to-End-Verschlüsselung, Cloud-Edge-Verteilung, KI-basierter Anomalie-Erkennung, standardisierten APIs und automatischer Integritätsprüfung. Systeme müssen Vorfälle nicht nur erkennen, sondern kontextualisiert an SOCs melden – inklusive Forensik-Daten. Parallel dazu stehen Betreiber unter Dokumentations-, Melde- und Auditpflichten. Jede Komponente muss prüfbar sein, jede Entscheidung nachvollziehbar.
Videosicherheit wird daher künftig nicht mehr nur an Auflösung und Bildqualität, sondern an Cyber-Resilienz, Compliance und Integrationsfähigkeit gemessen. Wer frühzeitig investiert, sichert sich einen strategischen Vorsprung. 2026 markiert dabei den Wendepunkt: Video wird nicht länger als reine Sicherheitstechnik betrachtet, sondern als fester Bestandteil der Cybersicherheit.“
Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications