„Die Arbeitszeitmodelle der Zukunft kombinieren Bewährtes, Innovationen sowie unterstützende Instrumente und Arbeitsformen,“ betont Dipl.-Psych. Corinna Jaeger, vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa). Die Expertin erläutert vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion rund um das Weißbuch zur flexibleren Arbeitsorganisation von Arbeitsministerin Nahles wie flexible Arbeitszeitmodelle aussehen können.
„Die Digitalisierung bringt vielfältige Änderungen mit sich. Die Auswirkungen werden in den neuen Anforderungen an die Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung spürbar. Betriebe brauchen Modelle, die sie flexibel auf ihre Organisation übertragen können“, so Jaeger. Beispielhafte Aspekte für innovative Modelle liegen in:
- flexibel und ergonomisch gestalteten Schichtplänen (unter Einbezug aller Beteiligten)
- einer digitalisierten Personaleinsatzplanung (Software Unterstützung, um die Komplexität der Arbeitszeitflexibilisierung bewältigen zu können)
- der Kombination Schichtarbeit, Teilzeit (Jobsharing) und Gleitzeit
- der Kombination zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Zum Beispiel wird aus den Bausteinen Teilzeit vor Ort und mobilem Arbeiten eine kombinierte Vollzeit)
- der Wahlarbeitszeit zur Anpassung des Arbeitszeitvolumens je nach Lebenssituation oder Gesundheit (Hier kann eine abweichende Arbeitszeit in Absprache für einen befristeten Zeitraum vereinbart werden)
- der Wahlarbeitszeit hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit (So können zum Beispiel Beschäftigte je nach Chronotyp bzw. Lebensumständen verstärkt in von ihnen bevorzugten Schichtarten eingesetzt werden
- der Vertrauensarbeitszeit zur flexiblen Verteilung des Arbeitszeitvolumens (Mitarbeiter können beispielsweise in einem Zeitraum von 13 Stunden am Tag wählen in welchen Blöcken sie maximal 10 Stunden pro Tag arbeiten und zwischendurch private Angelegenheiten erledigen).
Die Synergieeffekte erweitern den zeitlichen und örtlichen Flexibilisierungsspielraum für Unternehmen und Beschäftigte enorm. Dabei sind bestehende gesetzliche Regelungen auf Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls an die neuen Anforderungen anzupassen.