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Diensthandy wird zum Standard

56 Prozent erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Gerät / Die private Nutzung ist in 93 Prozent der Fälle erlaubt

  • 56 Prozent erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Gerät
  • Die private Nutzung ist in 93 Prozent der Fälle erlaubt

Wer im Job ein Smartphone oder Handy braucht, bekommt es meistens vom Arbeitgeber gestellt. Insgesamt 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, haben inzwischen Zugriff auf ein Diensthandy. 53 Prozent erhalten ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3 Prozent teilen sich ein Gerät mit Kolleginnen und Kollegen. Vor drei Jahren hatten erst 46 Prozent der Beschäftigten Zugriff auf ein Diensthandy: 44 Prozent erhielten ein persönliches Gerät, 2 Prozent mussten sich ein Gerät mit anderen teilen. Gleichzeitig werden private Smartphones oder Handys sehr viel seltener für berufliche Zwecke genutzt: Während 2023 noch 36 Prozent ihr privates Gerät auch im Job einsetzten, sind es jetzt nur noch 26 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.006 Menschen ab 16 Jahren in Deutschland, darunter 495 Personen, die dienstlich mobil telefonieren. „Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen zur Arbeitsausstattung. Unternehmen setzen damit stärker auf eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Gerade bei Smartphones ist es sinnvoll, wenn Unternehmen Geräte zentral bereitstellen, verwalten und mit Updates versorgen können.“ 

Wer ein Diensthandy bekommt, darf es in aller Regel auch privat nutzen. 93 Prozent derjenigen, denen ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird, haben dafür grundsätzlich die Erlaubnis ihres Arbeitgebers. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88 Prozent. Nur 3 Prozent dürfen ihr Diensthandy nicht privat verwenden. Die Erlaubnis zur privaten Nutzung wird in den meisten Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen: 88 Prozent derjenigen, denen dies erlaubt ist, verwenden ihr Diensthandy auch privat. Vor drei Jahren waren es erst 78 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten trotz Erlaubnis auf die private Nutzung. „Wenn ein Diensthandy auch privat genutzt werden darf, sollten Unternehmen klare und transparente Regeln festlegen, etwa zu Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz, IT-Sicherheit und Support“, so Rohleder. „Wo berufliche und private Kommunikation auf einem Gerät zusammenlaufen, braucht es verlässliche Nutzungsvereinbarungen für beide Seiten.“