Ab morgen gilt die neue Grundsicherung. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen: Der Regelsatz steigt 2027 voraussichtlich nicht – zum dritten Mal hintereinander.
Am 1. Juli tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Eine Erhöhung des Regelsatzes bleibt 2027 aber wohl aus: Steigen Preise und Löhne 2025 und 2026 zusammen um weniger als fünf Prozent, käme es zu keiner Erhöhung des Regelsatzes. Das IW hält das für wahrscheinlich – es wäre die dritte Nullrunde in Folge.
Zum Skandal taugt das nicht: Seit Januar 2020 sind die Preise für den typischen Warenkorb von Grundsicherungsempfängern – vor allem Lebensmittel und Kleidung – um knapp 24 Prozent gestiegen, der Regelsatz dagegen um rund 30 Prozent. Er hat also mehr als Schritt gehalten. Dass dennoch Empörung droht, hat sich die Politik selbst zuzuschreiben.
Anpassung kommt zu spät
Schließlich haben die Nullrunden eine Vorgeschichte: 2024 stieg der Regelsatz um über zwölf Prozent und überschoss damit die tatsächliche Preisentwicklung deutlich. Diesen Überschuss baut das System seither ab – mit zwei Nullrunden in Folge, 2027 nun vermutlich die dritte.
Dahinter steckt ein grundlegender Konstruktionsfehler: Der Mechanismus orientiert sich an Preis- und Lohndaten aus dem Vorjahr, nicht an der aktuellen Entwicklung. So hinkt der Regelsatz bei stark steigenden Preisen hinterher und schießt bei nachlassender Inflation über das Ziel hinaus. Das schwankt nicht nur, es kostet auch: Eine zu hohe Kaufkraft belastet den Staatshaushalt und schwächt die Anreize, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Verschärft wird das alles durch den Turnus. Eigentlich wird der Regelsatz alle fünf Jahre neu ermittelt, dazwischen nur fortgeschrieben. Doch die nötige Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe könnte sich verzögern – dann greift 2027 erneut nur die Fortschreibung.
Reform löst das Grundproblem nicht
Die neue Grundsicherung bringt wichtige Reformen auf den Weg: Sie stärkt das Prinzip des Forderns und verschärft damit Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Den Konstruktionsfehler beim Anpassungsmechanismus lässt sie aber unberührt. Dabei wäre die Lösung einfach: Den Regelsatz künftig an Preisprognosen ausrichten statt an Vergangenheitsdaten. Das schützt Leistungsbeziehende vor Kaufkraftverlusten – und die Politik vor dem Druck öffentlicher Debatten über die Regelsatzhöhe. Wer das System verlässlich machen will, muss dafür sorgen, dass der Regelsatz zeitnah auf Preisveränderungen reagiert – und nicht erst mit einem Jahr Verzögerung.